Wer Dozento weiterempfiehlt, bekommt einen Anteil an jeder Beauftragung, die daraus entsteht. Diese Anlage regelt, wer teilnehmen kann, wie Empfehlungen zugeordnet werden, was wir zahlen und welche Spielregeln gelten. Sie ist Bestandteil der AGB (§ 16b) und wird mit der Aktivierung des Partnerprogramms im Konto bestätigt. Die Kästen „Im Klartext" erklären; verbindlich ist der Volltext.
← Zurück zu den AGB · Diese Anlage gehört zu § 16b der AGB v1.6.
(1) Teilnehmen kann, wer ein Konto auf app.dozento.com hat und als Unternehmer handelt (§ 0 AGB). Die Teilnahme ist kostenlos und an keinen Kauf gebunden. Sie beginnt, wenn der Teilnehmer das Partnerprogramm in seinem Konto aktiviert und diese Bedingungen bestätigt.
(2) Es gibt drei Stufen. Empfehler ist jeder Teilnehmer nach der Aktivierung. Partner ernennt Dozento nach eigenem Ermessen, etwa bei besonderer Reichweite; die Ernennung wird im Konto angezeigt. Premium-Partner schließen mit Dozento eine gesonderte Vereinbarung; sie geht diesen Bedingungen vor, soweit sie etwas anderes regelt.
(3) Ein Anspruch auf Teilnahme, Ernennung oder Beibehaltung einer Stufe besteht nicht.
Jeder mit Konto kann mitmachen, kostenlos, ohne etwas kaufen zu müssen. Einmal im Konto aktivieren, Häkchen setzen, fertig. Wer viel Reichweite hat, kann von uns zum Partner ernannt werden.
(1) Mit der Aktivierung erhält der Teilnehmer einen persönlichen Empfehlungslink und einen Empfehlungscode. Er darf weitere Links für einzelne Kanäle anlegen; alle führen auf dieselbe Zuordnung.
(2) Ein Kunde wird dem Teilnehmer zugeordnet, wenn er sich über dessen Link registriert oder bei der Registrierung dessen Code angibt. Die Zuordnung wird am Konto des Kunden gespeichert; Cookies oder vergleichbare Speicherungen auf dem Endgerät werden dafür nicht eingesetzt. Weichen Link und eingegebener Code voneinander ab, gilt der eingegebene Code.
(3) Kundenschutz. Die Zuordnung gilt für Beauftragungen innerhalb von zwölf Monaten ab der Registrierung des Kunden.
(4) Maßgeblich ist die erste Registrierung einer Person; ein Konto kann nur einem Teilnehmer zugeordnet sein. Wer bereits ein Konto oder eine Beauftragung bei Dozento hat, wird nicht nachträglich zugeordnet. Hat sich ein Kunde nachweislich auf Empfehlung, aber ohne Link oder Code registriert, kann Dozento die Zuordnung innerhalb von 30 Tagen nach der Registrierung nachholen; ein Anspruch darauf besteht nicht.
(5) Keine Zuordnung entsteht für Konten, die der Teilnehmer selbst nutzt.
Registriert sich jemand über deinen Link oder mit deinem Code, gehört er zwölf Monate lang zu dir. Es zählt die erste Registrierung; wer schon ein Konto hat, lässt sich nicht nachträglich zuordnen. Dich selbst kannst du nicht empfehlen.
| Stufe | Provision | Zweite Ebene |
|---|---|---|
| Empfehler | 10 % des Netto-Systempreises | keine |
| Partner | 15 % des Netto-Systempreises | 5 %, wenn von Dozento freigeschaltet |
| Premium-Partner | laut gesonderter Vereinbarung | laut gesonderter Vereinbarung |
(1) Bemessungsgrundlage ist der Netto-Systempreis: der einmalige Preis des Systems laut Auftragsbestätigung des Kunden nach allen Rabatten, ohne Umsatzsteuer (Anlage A). Maßgeblich ist die erste Beauftragung eines zugeordneten Kunden; beauftragt er innerhalb des Kundenschutzes ein weiteres eigenständiges System, gilt die Provision auch dafür. Zahlt der Kunde einen niedrigeren Startpreis plus Erfolgsbeteiligung (Zahlweg B), rechnen wir so, als hätte er den Listenpreis nach Rabatten gezahlt; fällig wird die Provision dann nach Abschnitt 4 Abs. 1 mit jeder Zahlung.
(2) Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören der laufende Betriebsbeitrag, Zusatzleistungen wie Ads-Einrichtung oder Concierge und Upgrades. Zahlungen aus der Erfolgsbeteiligung zählen nur als Zahlungseingang nach Abschnitt 4 Abs. 1, nicht als zusätzliche Grundlage.
(3) Zweite Ebene. Schaltet Dozento sie für einen Teilnehmer frei, kann er über einen eigenen Partner-Einladungslink weitere Teilnehmer ins Programm bringen (Unterpartner). Auf die Beauftragungen der Kunden seiner Unterpartner erhält er den Satz der zweiten Ebene, nach denselben Regeln wie Abs. 1. Ein Unterpartner kann nur bei seinem Eintritt ins Programm zugeordnet werden; die Zuordnung gilt, solange beide teilnehmen, längstens 24 Monate ab Eintritt des Unterpartners. Es gibt höchstens zwei Ebenen. Vergütet wird ausschließlich die Beauftragung durch Kunden, niemals das Anwerben eines Teilnehmers.
(4) Der Kunde zahlt durch die Zuordnung nicht mehr und erhält nicht weniger. Ein Empfehlungsvorteil für Kunden, gestaffelt nach der Stufe des Teilnehmers zum Zeitpunkt der Beauftragung, wird in Anlage A ausgewiesen und nicht mit anderen Vergünstigungen kombiniert.
(5) Maßgeblich ist der Satz, der zum Zeitpunkt der Zuordnung des Kunden gilt. Ein geänderter Satz, etwa durch Ernennung, Herabstufung oder eine Änderung nach Abschnitt 7, gilt für Zuordnungen ab seinem Wirksamwerden; bestehende Zuordnungen behalten ihren Satz bis zum Ende des Kundenschutzes.
10 % von dem, was der Kunde einmalig für sein System zahlt: 10 % von 1.990 € sind 199 €. Nicht vom laufenden Betrieb, nicht von der Umsatzbeteiligung. Zahlt der Kunde Startpreis plus Beteiligung, rechnen wir trotzdem mit dem Listenpreis, du bekommst das Geld nur in Raten, so wie es bei uns eingeht. Mehr gibt es als Partner oder Premium-Partner.
(1) Die Provision wird mit der Beauftragung vorgemerkt (im Konto sichtbar, noch nicht zahlbar) und fällig, soweit die Zahlung des Kunden bei Dozento eingegangen ist. Bei Tranchen oder Zahlweg B wird sie anteilig je Zahlungseingang fällig, bis die Bemessungsgrundlage erreicht ist. Gehen keine weiteren Zahlungen ein, bleibt es beim fälligen Betrag; ein Anspruch auf den Rest besteht nicht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Beauftragung: Zahlungen darauf werden auch nach Ablauf des Kundenschutzes und nach Beendigung der Teilnahme fällig.
(2) Dozento rechnet fällige Provisionen monatlich im Gutschriftverfahren ab (Gutschrift im Sinne des § 14 Abs. 2 UStG). Der Teilnehmer stellt keine Rechnung. Er kann einer Gutschrift innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung im Konto in Textform widersprechen; darauf weist jede Gutschrift hin. Danach gilt sie als anerkannt; offensichtliche Fehler korrigieren beide Seiten auch später. Lässt das Recht am Sitz des Teilnehmers eine Gutschrift nicht zu, stellt der Teilnehmer auf Basis der Abrechnungsübersicht selbst eine Rechnung.
(3) Beträge ab 50 € werden in Euro bis zum 15. des Folgemonats per Überweisung ausgezahlt, kleinere Beträge vorgetragen. Vor der ersten Auszahlung hinterlegt der Teilnehmer in seinem Konto Firmenname, Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer und Bankverbindung. Dazu kommt auf Anforderung das US-Formular W-8BEN (Einzelunternehmer) oder W-8BEN-E (Gesellschaft), oder eine gleichwertige Erklärung, mit der der Teilnehmer bestätigt, dass er nicht in den USA sitzt. Fehlen Angaben, wird das Guthaben vorgetragen. Bei Beendigung wird ein Restguthaben auch unter 50 € innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt.
(4) Der Teilnehmer erbringt seine Leistung an ein Unternehmen mit Sitz in den USA. Der Leistungsort liegt beim Empfänger (§ 3a Abs. 2 UStG oder die entsprechende Vorschrift am Sitz des Teilnehmers); die Gutschrift weist keine Umsatzsteuer aus. Erweist sich die Leistung als im Inland steuerbar, versteht sich die Provision zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die steuerliche Behandlung der Provision ist der Teilnehmer im Übrigen selbst verantwortlich.
(5) Wird ein Auftrag storniert oder rückabgewickelt, entfällt die Provision, soweit Dozento die Zahlung erstattet; behält Dozento einen Teil, bleibt die Provision auf diesen Teil. Bereits ausgezahlte Beträge werden mit der nächsten Gutschrift verrechnet oder, wenn innerhalb von sechs Monaten keine Verrechnung möglich ist, zurückgezahlt.
Gezahlt wird, wenn das Geld bei uns ist. Einmal im Monat kommt eine Gutschrift, du schreibst keine Rechnung. Ab 50 € überweisen wir. Vorher brauchen wir einmal deine Firmendaten und Bankverbindung. Bekommt ein Kunde Geld zurück, ziehen wir deinen Anteil bei der nächsten Gutschrift wieder ab.
(1) Beiträge mit Empfehlungslink oder Code sind als Werbung zu kennzeichnen („Werbung" oder „Empfehlungslink, ich erhalte eine Provision"), am Anfang des Beitrags erkennbar, auch in Video, Audio und Newsletter.
(2) Keine Zusagen zu Preisen, Rabatten, Leistungen oder Terminen, keine Aussagen zu Einkommen oder Verkaufszahlen, die Kunden mit einem Kurs erzielen könnten. Die Provision darf nicht ganz oder teilweise an Kunden weitergegeben oder als Vorteil beworben werden; Gutschein- und Rabattportale sind ausgeschlossen.
(3) Keine Werbe-E-Mails oder Nachrichten ohne Einwilligung der Empfänger, keine automatisierten Massen-Nachrichten (§ 7 UWG).
(4) Keine bezahlten Anzeigen auf „Dozento" oder ähnliche Begriffe, keine Domains oder Profile, die Dozento selbst zu sein scheinen. Dozento räumt dem Teilnehmer für die Dauer der Teilnahme das einfache, widerrufliche Recht ein, Marke und Material aus dem Partner-Kit unverändert zu nutzen; eine andere Nutzung der Marke ist nicht gestattet.
(5) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer; Dozento schließt Verträge nur mit ihnen. Der Teilnehmer wirbt nicht gezielt bei Verbrauchern und macht ihnen gegenüber keine Verdienstversprechen. Der Empfehlungslink wird nicht in Verbindung mit rechtswidrigen, diskriminierenden oder anstößigen Inhalten verwendet.
(6) Der Teilnehmer handelt im eigenen Namen. Er ist zu keiner Tätigkeit verpflichtet; ob, wann und wie er empfiehlt, entscheidet er allein. Er verhandelt nicht mit Kunden, nimmt keine Bestellungen entgegen, vertritt Dozento nicht, hat keine Vollmacht und ist nicht mit der Vermittlung von Geschäften betraut. Was er Kunden zusagt, bindet Dozento nicht.
(7) Bei Verstößen fordert Dozento zur Abhilfe auf; beanstandete Inhalte entfernt der Teilnehmer innerhalb von 48 Stunden. Provisionen aus Zuordnungen, die auf einem Verstoß beruhen, entfallen; übrige Provisionen kann Dozento bis zur Klärung, längstens drei Monate, zurückhalten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann Dozento die Teilnahme fristlos beenden. Der Teilnehmer stellt Dozento von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem Verstoß beruhen, den er zu vertreten hat, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten. Eigene Kosten seiner Werbung trägt der Teilnehmer selbst.
Kennzeichne Werbung als Werbung, versprich nichts, was wir nicht zugesagt haben, und schreib niemanden an, der das nicht will. Du bist Empfehler, nicht unser Vertrieb.
(1) Der Teilnehmer erhält keine personenbezogenen Daten zugeordneter Kunden, sondern nur Statusangaben ohne Namen: Registrierung, Beauftragung, Provisionsbetrag.
(2) Kunden sehen bei der Registrierung, wer sie empfohlen hat, sofern der Teilnehmer die Anzeige seines Namens nicht abschaltet.
(3) Dozento verarbeitet Stammdaten, Bankverbindung und Provisionsdaten des Teilnehmers zur Durchführung des Programms. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung. Für Daten der eigenen Kontakte bleibt der Teilnehmer allein verantwortlich.
Du siehst von deinen Leuten nur: registriert, beauftragt, wie viel Provision. Keine Namen, keine E-Mails. Deine Kontakte sehen bei der Registrierung deinen Namen, wenn du das nicht abschaltest.
(1) Die Teilnahme ist unbefristet. Der Teilnehmer kann sie jederzeit im Konto oder in Textform an info@dozento.com beenden; Dozento kann sie mit einer Frist von 30 Tagen in Textform beenden, in den Fällen des Abschnitts 5 Abs. 7 fristlos. Dozento kann das Programm insgesamt mit einer Frist von 30 Tagen einstellen.
(2) Bis zur Beendigung zugeordnete Kunden bleiben bis zum Ende ihres Kundenschutzes provisionsfähig. Neue Zuordnungen entstehen danach nicht mehr; Link und Code werden deaktiviert.
(3) Über die Provisionen nach Abschnitt 4 und Abs. 2 hinaus bestehen nach Beendigung keine Ansprüche.
(4) Dozento kann diese Bedingungen und die Provisionssätze aus sachlichem Grund, etwa bei Änderungen der Preise, der Rechtslage oder der Kostenstruktur, für die Zukunft ändern und kündigt Änderungen 30 Tage vorher im Konto und in Textform an. Bereits entstandene Provisionen und bestehende Zuordnungen bleiben unberührt (Abschnitt 3 Abs. 5). Widerspricht der Teilnehmer, endet die Teilnahme mit Wirksamwerden der Änderung. Abweichend von § 18 der AGB gilt für diese Bedingungen allein dieser Absatz.
Du kannst jederzeit aufhören, wir mit 30 Tagen Vorlauf. Was dir bis dahin zugeordnet wurde, zahlen wir weiter, bis dessen zwölf Monate um sind.
(1) Ergänzend gelten die AGB von Dozento, insbesondere § 16b, § 17 und § 19. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand Frankfurt am Main.
(2) Für Premium-Partner geht die gesonderte Vereinbarung diesen Bedingungen vor.
Diese Teilnahmebedingungen werden Vertragsbestandteil, indem der Teilnehmer das Partnerprogramm in seinem Konto aktiviert und ihre Geltung bestätigt. Für Premium-Partner gilt zusätzlich die gesonderte Vereinbarung; sie geht diesen Bedingungen vor.
Fassung: Anlage E v1.4 zu den AGB v1.6 · Stand: 2026-10-28 · Abrufbar unter: dozento.com/agb/anlage-e. Maßgeblich ist die bei der Aktivierung bestätigte Fassung; Änderungen richten sich nach Abschnitt 7.