für die Kursproduktions-Dienstleistung von Dozento gegenüber Unternehmern (B2B). Jeder Paragraf enthält neben dem Rechtstext eine „Im Klartext"-Erklärung in einfacher Sprache.
Einbezug & Geltung: Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags, indem im Angebots- bzw. Bestellprozess auf sie hingewiesen und ihre Geltung vom Kunden bestätigt wird (§ 305 Abs. 2 BGB). Sie sind jederzeit unter dozento.com/agb abrufbar, speicher- und druckbar. Die individuellen Daten des Kunden (Firma, USt-IdNr. etc.) sowie Konditionen und ggf. Unterschriften ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag / Angebot, nicht aus diesen AGB.
Hinweis zur Vertragsstruktur: Die Marke „Dozento" wird von der DOZENTO LLC (Wyoming, USA) betrieben. In diesen AGB steht „Dozento" für die DOZENTO LLC. Sollte die Marke künftig von einer anderen Trägergesellschaft betrieben werden, geht das Vertragsverhältnis gemäß § 17 auf diese über, ohne Änderung von Konditionen, Leistungen oder Pflichten.
◆ AGB in einfacher Sprache
Das Wichtigste in Kürze
Diese Kurzfassung erklärt die AGB verständlich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der Volltext unten.
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Kursproduktions- und Tooling-Leistungen zwischen Dozento und dem Kunden. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher (§ 13 BGB) sind nicht Adressaten dieser AGB; Dozento schließt mit Verbrauchern keine Verträge über diese Leistungen.
(2) Der Kunde versichert bei Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln, und weist dies auf Anforderung nach (Gewerbe/Handelsregister, Steuernummer/USt-IdNr. bzw. EIN).
(3) Vorrang: Individuell vereinbarte Auftragsbedingungen und die Konditionen-Anlage gehen diesen AGB vor (§ 305b BGB). Reihenfolge bei Widersprüchen: Individualauftrag > Konditionen-Anlage > AGB.
(4) Keine Geltung von Kundenbedingungen: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Dozento ihnen nicht ausdrücklich widerspricht (§ 305 Abs. 2 BGB).
(5) Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
Diese AGB sind nur für Firmen und Selbstständige, nicht für Privatpersonen. Wenn in deinem Angebot etwas anderes steht als hier, gilt das Angebot. Deine eigenen Einkaufs-AGB gelten hier nicht.
(1) Registrierung. Mit der Registrierung auf app.dozento.com und der Bestätigung dieser AGB kommt zwischen Dozento und dem Kunden ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über den Zugang zur Plattform und zu den kostenlosen Werkzeugen der freien Phase (insbesondere Themenfinder, Briefing-Assistent und Quickcheck) zustande. Diese AGB gelten ab der Registrierung.
(2) Unternehmer-Selbstauskunft. Bereits bei der Registrierung bestätigt der Kunde, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. für ein Unternehmen zu handeln (§ 0 Abs. 2). Die kostenlose Nutzung ist ausschließlich Unternehmern vorbehalten; der Unternehmer-Status wird spätestens vor Abschluss eines kostenpflichtigen Auftrags nachgewiesen (§ 3 Abs. 4, § 6).
(3) Unverbindlichkeit der freien Phase. Die freie Phase begründet keine Zahlungspflicht und keine Pflicht von Dozento zur Kursproduktion. Ergebnisse der kostenlosen Werkzeuge (z. B. Themen-, Briefing- oder Quickcheck-Ausgaben) werden ohne Gewähr und unverbindlich bereitgestellt; ein Anspruch auf Richtigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Weiterverarbeitung besteht nicht.
(4) Kein automatischer Übergang. Ein kostenpflichtiger Produktionsauftrag entsteht nicht durch die Registrierung oder die Nutzung der freien Phase, sondern erst durch gesonderte Bestellung nach der Bezahlschranke (§ 3).
(5) Beendigung. Dozento kann den unentgeltlichen Nutzungsvertrag und den Zugang zur freien Phase jederzeit mit angemessener Frist beenden oder einschränken; ein bereits geschlossener kostenpflichtiger Auftrag bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann die Registrierung jederzeit ohne Frist durch Löschung des Kontos beenden.
Anmelden und Themenfinder, Briefing und Quickcheck nutzen ist gratis und unverbindlich: kein Kauf, keine Verpflichtung, und wir schulden dir in dieser Phase noch keine Produktion. Ein echter Auftrag entsteht erst, wenn du nach der Bezahlschranke bewusst kostenpflichtig bestellst.
Kurze Wort-Erklärungen, damit alle Begriffe in den AGB dasselbe bedeuten. „Endereignis" betrifft nur Zahlweg B: das ist der Moment, ab dem deine Umsatzbeteiligung endet. Beim Festpreis gibt es keine Umsatzbeteiligung und damit auch kein Endereignis.
(1) Dozento erbringt eine Kursproduktions-Dienstleistung (Course Creation as a Service): Aus dem Wissen des Kunden entsteht, weitgehend KI-gestützt, ein verteilfertiges Kursprodukt nebst Produktions-Tooling (Aufnahme-Studio, Inline-Editing) und einer Landingpage. Der Leistungsumfang ergibt sich aus § 4 und Anlage B, der Umfang des gebuchten Systems (Minikurs-, Funnel- oder Launch-System) aus Anlage A. Der laufende Weiterbetrieb der Infrastruktur ist gesondert im Betriebsbeitrag (§ 10a) geregelt.
(2) Das fertige Kursprodukt wird dem Kunden mit Abnahme als Download-Bundle übergeben (§ 9). Die Auslieferung an Endkunden erfolgt ausschließlich durch den Kunden selbst über einen MoR seiner Wahl.
(3) Rollen-Negativabgrenzung. Dozento ist gegenüber den Endkunden des Kunden insbesondere nicht:
Eine Beteiligung am einzelnen Endkundenvertrag wird nicht vereinbart (Honorar-Charakter, § 6).
Dozento baut deinen Kurs, verkauft ihn aber nicht und ist kein Plattformbetreiber. Verkauf, Steuern und Endkunden-Verträge laufen über dich und deinen gewählten Zahlungsanbieter. Das schützt dich und uns vor falschen rechtlichen Zuordnungen.
(1) Zweistufigkeit. Über die kostenlose freie Phase (§ 0a) hinaus kommt ein kostenpflichtiger Produktionsauftrag erst nach Freischaltung der aktiven Phase (Bezahlschranke; dieser Zeitpunkt ist zugleich der Produktionsstart, § 6) durch gesonderte Bestellung des Kunden zustande (Angebot und Annahme; die im Bestellprozess bestätigte Bestellung bzw. eine Auftragsbestätigung in Textform genügt). Bestandteil des Auftrags sind diese AGB, die Konditionen-Anlage A sowie, soweit personenbezogene Endkundendaten verarbeitet werden, die Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (§ 15). Die Anlagen A bis D werden dem Kunden im Bestellprozess (Bezahlschranke) bereitgestellt und auf Anfrage in Textform übermittelt.
(2) Maßgebliche Konditionen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen, im Bestellprozess angezeigten und vom Kunden bestätigten Konditionen (Anlage A). Launch-Partner-Konditionen gelten nur, wenn Dozento den Kunden ausdrücklich in das Launch-Partner-Programm aufgenommen hat (§ 16a); im Übrigen gelten die regulären Listenpreise.
(3) Konditionenstabilität (Bestandsschutz). Die bei Vertragsschluss vereinbarten Konditionen der einmaligen Produktionsleistung (Systempreis, Zahlweg, ggf. Revenue-Share-Satz und Hard-Cap, Maxfrist) bleiben für den jeweiligen Auftrag über dessen gesamte Laufzeit unverändert (der laufende Betriebsbeitrag richtet sich nach § 10a und ist gesondert anpassbar), auch wenn Dozento später Preise oder das Konditionsmodell für Neukunden ändert. Eine rückwirkende Verschlechterung findet nicht statt (vgl. § 18 Abs. 3).
(4) Der Kunde verifiziert seinen Unternehmer-Status und stellt seine USt-IdNr. (sofern vorhanden) bzw. EIN bereit (§ 0 Abs. 2, § 6).
(5) Verhältnis zu bestehenden Einzelverträgen; sofortige Geltung. Diese Fassung (v1.3) ist die erste über AGB geschlossene Konditionsgrundlage und gilt ab ihrer Veröffentlichung für alle neuen, über diese AGB geschlossenen Aufträge. Bestehende Pilot- und Early-Adopter-Kunden laufen über ihre gesonderten Einzelverträge (z. B. Pilotvereinbarung); diese bleiben von diesen AGB unberührt und werden nicht automatisch auf die AGB umgestellt. Maßgeblich für einen Vertrag ist stets die zu seinem Abschluss vereinbarte Grundlage.
Was bei Auftragsstart gilt, behältst du für immer, selbst wenn wir später die Preise für Neukunden ändern. Nur der laufende Betriebsbeitrag kann sich für die Zukunft ändern (mit Vorlauf und Kündigungsrecht, § 10a).
(1) Dozento produziert den Kurs in den in Anlage B beschriebenen Phasen (Briefing → Struktur/Skript → Voiceover → Bild-/Videogenerierung → Schnitt/Assembling → Korrektur, Finalisierung & Auslieferung). Format und Längen ergeben sich aus der Konditionen-/Leistungs-Anlage; angegebene Bandbreiten sind Richtwerte.
(2) Mitwirkungspflichten. Der Kunde liefert rechtzeitig Briefing-Inhalte, Aufnahmen/Takes und Freigaben. Für die Ermittlung des Revenue Share bindet der Kunde den Verkaufs-Webhook seines MoR an oder stellt einen Self-Report bereit (§ 7 Abs. 5). Kommt er Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Fristen angemessen; § 11a Abs. 2 (Annahmeverzug) bleibt unberührt.
Wir bauen, du lieferst Input und Freigaben. Meldest du dich zu einem Zwischenstand länger nicht, verschieben sich die Fristen entsprechend (§ 11a), damit nichts ins Blaue produziert wird. Wir erinnern dich vorher.
(1) Mit Fertigstellung stellt Dozento das Abnahme-Bundle bereit. Der Kunde nimmt das Werk ab, wenn es im Wesentlichen vertragsgemäß ist; unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde sie nicht binnen vierzehn (14) Kalendertagen unter Angabe wesentlicher Mängel in Textform verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB).
(2) Revisionen. Inbegriffen sind die in Anlage B genannten Korrekturschleifen. Darüber hinausgehende Änderungswünsche sowie Änderungen nach Abnahme sind gesonderte Leistungen nach Aufwand. Eine Revision (inhaltliche Korrektur am bestehenden Schnitt) ist nicht dasselbe wie eine Re-Assemblierung (Neuzusammenbau aus Rohmaterial, § 9 Abs. 3).
Wenn der Kurs fertig ist und passt, nimmst du ihn ab. Meldest du dich 14 Tage nicht mit echten Mängeln, gilt er als abgenommen. Die im Angebot genannten Korrekturrunden sind inklusive, alles darüber kostet extra. „Unwesentlich" heißt dabei Kleinkram, der die Nutzbarkeit nicht beeinträchtigt (etwa ein Tippfehler oder eine minimale Farbabweichung), nicht ein echter Fehler.
(1) Die Vergütung besteht aus (a) einem einmaligen Systempreis für Produktion und Rechteübertragung, (b) dem laufenden Betriebsbeitrag für den Weiterbetrieb der Infrastruktur (§ 10a) und (c), nur bei vereinbartem Zahlweg B, einer gedeckelten Erfolgsbeteiligung (Revenue Share, § 7). Im Regelfall (Festpreis, Zahlweg A) fällt keine Erfolgsbeteiligung an. Die konkreten Beträge je System stehen in Anlage A. Der Systempreis wird mit dem Produktionsstart fällig, nicht erst mit dem Verkaufsstart. Produktionsstart ist die Beauftragung an der Bezahlschranke: Mit Zahlung und Annahme dieser AGB gibt der Kunde das „Go" für die Produktion (insbesondere die anschließende tiefe Recherche); die vorgelagerte freie Phase (Themenfinder, Briefing, Quickcheck) ist kostenlos. Aufteilung und Zahlungsweise richten sich nach § 12a. Optionale Zusatzleistungen (z. B. Ads-Einrichtung § 10b, Concierge-Launch) werden gesondert vergütet.
(1a) Zahlwege (Minikurs- und Funnel-System). Der Kunde wählt bei Vertragsschluss verbindlich: Zahlweg A (Festpreis): voller Systempreis, keine Erfolgsbeteiligung; oder Zahlweg B (Startpreis zzgl. Erfolgsbeteiligung): reduzierter Startpreis bei Produktionsstart zzgl. 15 % Erfolgsbeteiligung am Netto-Umsatz des Systems (Bemessungsgrundlage § 7 Abs. 2) ab Live-Gang bis zum systemabhängigen Hard-Cap, längstens bis zum Ablauf der Maxfrist von fünf Jahren (Anlage A: Minikurs-System 890 € + 15 % bis 2.500 €; Funnel-System 1.490 € + 15 % bis 4.500 €). Das Launch-System wird ausschließlich zum Festpreis (Zahlweg A) angeboten. Für Zahlweg A kann Ratenzahlung vereinbart werden (Anlage A). Ein späterer Wechsel des Zahlwegs bedarf einer Vereinbarung in Textform.
(1b) Upgrade Minikurs-System auf Funnel-System. Der Kunde kann jederzeit vom Minikurs-System auf das Funnel-System upgraden; das Upgrade wird mit Bestätigung durch Dozento in Textform wirksam. Es fällt die Differenz gleichartiger Preise zzgl. einer Wiederanlauf-Pauschale von 490 € an: bei Zahlweg A der Listenpreis des Funnel-Systems abzüglich des Listenpreises des Minikurs-Systems, bei Zahlweg B der Startpreis des Funnel-Systems abzüglich des Startpreises des Minikurs-Systems. Maßgeblicher Preisstand: Für das Minikurs-System gilt stets der bei Vertragsschluss gültige Preis. Für das Funnel-System gilt bei einem Upgrade innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsschluss ebenfalls der bei Vertragsschluss gültige Preis, danach der zum Zeitpunkt des Upgrades gültige. Ein auf das Minikurs-System gewährter Rabatt, insbesondere der Bestandskunden-Rabatt nach Anlage A, bleibt außer Betracht und dem Kunden erhalten; auf das Upgrade selbst wird kein Rabatt gewährt. Das Upgrade kostet damit unabhängig von individuellen Rabatten gleich viel. Für Launch-Partner (§ 16a) treten bei einem Upgrade innerhalb der zwölf Monate die Launch-Partner-Preise beider Systeme an die Stelle der Listenpreise; danach gelten die Listenpreise wie für jeden Kunden. § 16a Abs. 4 bleibt unberührt. Noch offene Tranchen des Minikurs-Systems bleiben geschuldet. Bei vereinbartem Zahlweg B steigt der Hard-Cap auf den des Funnel-Systems (4.500 €), und die bereits gezahlte Erfolgsbeteiligung wird in voller Höhe auf den neuen Hard-Cap angerechnet. Erfolgsbeteiligungssatz und Maxfrist bleiben unverändert; die Maxfrist läuft ab dem ursprünglichen Live-Gang weiter. Eine Erstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.
(2) Umsatzsteuer / Reverse-Charge. Dozento ist eine außerhalb Deutschlands ansässige Gesellschaft; die Rechnungsstellung erfolgt netto ohne deutsche Umsatzsteuer. Für Kunden mit Sitz in der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG i.V.m. § 3a Abs. 2 UStG): Die Steuerschuld geht auf den Kunden über; er erklärt und führt die Umsatzsteuer in seinem Heimatland ab und stellt seine USt-IdNr. bereit. Für Nicht-EU-Kunden gelten die jeweiligen nationalen Vorschriften.
(3) Rechtsnatur (Werklohn/Kaufpreis, keine Lizenz). Systempreis und, soweit vereinbart, Revenue Share sind Entgelt für die Produktionsleistung und für die mit Abnahme erfolgende endgültige, vollständige und unwiderrufliche Übertragung der Rechte (§ 8). Der laufende Betriebsbeitrag (§ 10a) ist davon unabhängiges Entgelt für eine Dauerdienstleistung. Der Revenue Share ist dabei eine nachlaufende, betragsmäßig gedeckelte und zeitlich befristete variable Kaufpreis-/Werklohnkomponente, kein Entgelt für eine (fortlaufende) Überlassung der Nutzung von Rechten (Lizenz). Dozento behält nach der Übertragung keine Rechte zurück und räumt keine zeitlich begrenzte Nutzung ein. Nach übereinstimmender Auffassung der Parteien liegt daher keine Rechteüberlassung i.S.d. § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG vor; die Vergütung ist Unternehmensgewinn (Art. 7 DBA-USA) und unterliegt keinem deutschen Steuerabzug. Sie ist zudem keine Beteiligung am Vertragsverhältnis Kunde ↔ Endkunde. Ist ein einzelner Endkundenvertrag aus der Sphäre des Kunden unwirksam oder rückabzuwickeln, berührt das Wirksamkeit und Fälligkeit der Ansprüche nicht; geleistete Zahlungen sind nicht kondizierbar.
(4) Steuerabzug & Nettovereinbarung. Die Vergütung versteht sich als Nettobetrag ohne Steuerabzug. Sollte ein Kunde entgegen Absatz 3 ausnahmsweise gesetzlich zu einem Steuerabzug (z. B. § 50a EStG) verpflichtet sein, gilt: (a) ein etwaiger Abzugsbetrag wird von der an Dozento zu zahlenden Vergütung einbehalten; der Kunde schuldet keinen zusätzlichen Betrag (kein Gross-up); (b) Dozento stellt auf Anforderung die ihm verfügbaren Nachweise (z. B. US-Ansässigkeitsbescheinigung) bereit; (c) Dozento stellt den Kunden von einer über den einbehaltenen Betrag hinausgehenden Inanspruchnahme frei, die daraus resultiert, dass der Kunde im Vertrauen auf Absatz 3 vom Abzug abgesehen hat.
Du zahlst einen einmaligen Systempreis und einen laufenden Betriebsbeitrag für den Weiterbetrieb (§ 10a). Eine begrenzte Umsatzbeteiligung fällt nur an, wenn du Zahlweg B wählst; im Regelfall (Festpreis) nicht. Wir schreiben netto (kein deutscher Mehrwertsteuer-Ausweis), die USt regelst du als Firma über Reverse-Charge selbst. Unsere Zahlungen für die Produktion sind ein Honorar, keine Beteiligung an deinen Kundenverträgen. Ein späteres Upgrade aufs Funnel-System kostet für alle gleich: den Preisunterschied plus 490 €. Einen Rabatt, den du schon bekommen hast, behältst du. Du kaufst ein fertiges Werk, keine Lizenz; sollte je ein Finanzamt anders sehen, zahlst du trotzdem keinen Cent extra.
(1) Anwendungsbereich. Dieser Paragraf gilt nur, soweit Zahlweg B (§ 6 Abs. 1a) vereinbart ist. Im Regelfall (Festpreis, Zahlweg A) fällt kein Revenue Share an. Soweit anwendbar, erhält Dozento ab Live-Gang den in Anlage A festgelegten prozentualen Anteil (15 %) am Netto-Umsatz des Systems. Der Revenue Share wird je System abgerechnet, nicht je Einzelkurs: Umfasst ein System mehrere Kurse oder mehrere Vertriebs-/Webhook-Anbindungen, werden deren Umsätze zu einem gemeinsamen monatlichen Revenue Share zusammengefasst und gemeinsam auf den Hard-Cap des gebuchten Systems angerechnet. Eine Zeit- oder Jahresstaffelung erfolgt nicht.
(2) Bemessungsgrundlage. Netto-Kursumsatz = Brutto-Verkaufspreis − ausgewiesene Umsatzsteuer. Erfasst sind alle Einnahmen aus dem Verkauf des Programms und seiner Kurse über alle zugehörigen Vertriebswege/Webhooks (Einzelverkauf, Bundle, Abo, Lizenz/White-Label). Keine weiteren Abzüge: Plattform-, Zahlungsdienstleister-, Affiliate- oder eigene Marketing-/Personalkosten des Kunden werden nicht abgezogen. Einziger zusätzlicher Abzug: nachweislich erstattete Beträge (Refunds, Chargebacks, Stornos). Ist im Verkauf keine USt geschuldet (Reverse-Charge B2B-EU, Drittland, Steuerbefreiung), entspricht die Bemessungsgrundlage dem Bruttopreis.
(3) Hard-Cap & Endereignis. Die Revenue-Share-Pflicht endet je Programm automatisch mit dem frühesten der folgenden Ereignisse: (a) Erreichen des systemabhängigen Hard-Caps (2.500 € Minikurs-System, 4.500 € Funnel-System), gerechnet je System über alle zugehörigen Webhooks gemeinsam; (b) Ablauf der Maxfrist; (c) beidseitige Marktnahme des Systems. Mit Endereignis entfallen Revenue-Share, Reporting- und Auditpflichten ersatzlos.
| Revenue-Share-Satz (Zahlweg B) | 15 % |
| Hard-Cap je System: Minikurs-System | 2.500 € |
| Hard-Cap je System: Funnel-System | 4.500 € |
| Maxfrist | 5 Jahre ab Live-Gang |
| Maximal gesamt Minikurs-System (Start 890 € + Cap) | 3.390 € |
| Maximal gesamt Funnel-System (Start 1.490 € + Cap) | 5.990 € |
(4) Anti-Umgehung. Umsätze über verbundene Personen/Gesellschaften, Verschleierung der Bemessungsgrundlage oder intransparente Bundle-Allokation lassen den Revenue Share auf den ungeschmälerten Umsatz bzw. den Bundle-Vollumsatz aufleben. Bundle-Allokation: bei Paketverkäufen gilt der anteilige Kurspreis, vorrangig nach transparenter Allokation im Angebot, hilfsweise nach Anteil der Lehrinhalte.
(5) Abrechnung & Audit. Abrechnung monatlich zum Letzten des Folgemonats, wahlweise per pseudonymisiertem Verkaufs-Webhook (Default; der MoR bzw. Vertriebsweg übermittelt die Umsätze automatisch) oder Self-Report (der Kunde stellt bis zum genannten Stichtag eine monatliche Umsatzauflistung seines Vertriebswegs bereit, insbesondere, wenn keine Webhook-Anbindung besteht, etwa bei Nutzung eines Anbieters ohne MoR-/Webhook-Anbindung). Dozento darf die Bemessungsgrundlage in zumutbarem Rahmen prüfen (Belegeinsicht/Plattform-Reports); unverhältnismäßige Eingriffe sind ausgeschlossen.
(6) Marktnahme & Nachfolge. Nimmt der Kunde den Kurs dauerhaft vom Markt, endet der Revenue Share mit Wirksamwerden der Marktnahme. Die Pflichten gehen auf Rechtsnachfolger über; eine Übertragung des Kurses entbindet nicht vom laufenden Revenue Share bis zum Endereignis.
Nur wenn du Zahlweg B wählst, teilst du 15 % deines Netto-Umsatzes, und auch nur bis zum Deckel deines Systems (2.500 € Minikurs-System, 4.500 € Funnel-System), spätestens nach 5 Jahren ist Schluss. Beim Festpreis (Zahlweg A) fällt gar keine Beteiligung an. Der Anteil gilt pro System, nicht pro Kurs: Hast du in einem System mehrere Kurse oder Verkaufslinks, zählt alles zusammen auf einen Deckel. Danach zahlst du nie wieder etwas. Fair-Play-Klausel: Umsätze über Umwege „verstecken" geht nicht, sonst zählt der volle Betrag.
(1) Zweistufiger Übergang. Mit Abnahme erhält der Kunde an den schutzfähigen Werkteilen sofort die ausschließlichen, zeitlich/räumlich/inhaltlich unbeschränkten, übertragbaren und unterlizenzierbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich des Bearbeitungsrechts (§ 23 UrhG). Dozento kann diese Rechte nicht sperren. Bei Zahlweg A ist der Kunde mit vollständiger Zahlung des Systempreises anspruchsfrei gestellt. Bei Zahlweg B läuft die Vergütungspflicht aus § 7 hiervon unabhängig bis zum Endereignis (Stufe 2: vollständige anspruchsfreie Stellung).
(2) Source-Files. Geliefert werden die Endformate und die Quell-Dateien in offenen/üblichen Formaten (z. B. Markdown/HTML/JSON/PNG/MP4/PDF). Eine Konvertierung in spezifische Drittformate (z. B. PPTX/DOCX) schuldet Dozento nicht.
(3) Ausschluss Rückrufrechte. Die §§ 32, 32a, 41 UrhG werden im rechtlich zulässigen Rahmen abbedungen; der Systempreis (§ 6) und, soweit vereinbart, der gedeckelte Revenue Share bilden die angemessene Vergütung ab.
(4) Insolvenzfestigkeit. Die eingeräumten Rechte bleiben im Insolvenzfall Dozentos bestehen; § 12a bleibt unberührt.
Der Kurs gehört dir, sobald du ihn abnimmst: du darfst ihn verändern, verkaufen, lizenzieren, und wir können das nicht blockieren. Die Umsatzbeteiligung läuft trotzdem bis zur Obergrenze weiter (wie eine Hypothek: Haus gehört dir, Kredit läuft noch). Du bekommst auch die Roh-/Quelldateien.
(1) Schutzfähigkeit & Übertragung. Teile des Kurses entstehen KI-gestützt. Soweit solche KI-Erzeugnisse mangels persönlicher geistiger Schöpfung nicht urheberrechtlich schutzfähig sind (§ 2 UrhG), kann an ihnen kein Urheberrecht übertragen werden. Dozento überträgt die Rechte daher soweit schutzfähig (§ 8) und gibt für den nicht-schutzfähigen Rest eine schuldrechtliche Exklusivitäts- und Unterlassungszusage: Dozento nutzt die für den Kunden erzeugten KI-Inhalte selbst nicht weiter und stellt sie keinem Dritten zur Verfügung. Wirtschaftlich erhält der Kunde damit die exklusive Nutzung.
(2) Kennzeichnung (EU AI Act, Art. 50). Dozento liefert synthetisch erzeugte Inhalte (z. B. KI-Voiceover, Avatare, generierte Bilder/Videos) so, dass eine Kennzeichnung möglich ist, und weist auf die Transparenzpflicht hin. Die Erfüllung der Kennzeichnungs-/Hinweispflichten gegenüber Endkunden obliegt dem Kunden als Anbieter/Verbreiter des Kurses.
(3) Keine Non-Infringement-Garantie für Modelloutput. Dozento übernimmt keine Gewähr, dass reiner KI-Modelloutput frei von Rechten Dritter ist, und reicht, soweit verfügbar, Freistellungen/Garantien der eingesetzten KI-Anbieter an den Kunden weiter. Die Haftung richtet sich nach § 12.
(4) Stimme/Abbild. Werden Stimme oder Abbild des Kunden oder Dritter KI-gestützt nachgebildet, holt der Kunde die erforderlichen Einwilligungen ein (§§ 22 f. KUG, Art. 6 DSGVO) und stellt Dozento insoweit frei (§ 13).
Vieles entsteht mit KI. Bei rein KI-erzeugten Teilen gibt es rechtlich gar kein Urheberrecht, deshalb versprechen wir dir nicht etwas Unmögliches, sondern sichern dir zu: wir nutzen diese Teile nicht weiter und geben sie niemand anderem. Du musst KI-Inhalte (z. B. synthetische Stimmen) gegenüber deinen Kunden kennzeichnen, das verlangt das neue EU-KI-Gesetz.
(1) Speicherung während der Produktion. Roh-Aufnahmen und das fertige Bundle bleiben gespeichert, solange dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Eine Löschung allein durch Zeitablauf während der laufenden Produktion erfolgt nicht.
(2) Bereitstellung & Self-Download. Das fertige Bundle wird dem Kunden zum Self-Download bereitgestellt. Der Kunde ist gehalten, es zeitnah herunterzuladen und auf eigener Infrastruktur zu sichern. Dozento weist vor jeder Löschung vorab per E-Mail hin.
(3) Löschung. Roh-Aufnahmen und Bundle werden gelöscht; maßgeblich ist das jeweils früheste der folgenden Ereignisse: (a) 14 Tage, nachdem der Kurs abgenommen und das fertige Bundle vom Kunden heruntergeladen wurde; (b) 30 Tage nach Beendigung des Vertrags, so dass der Kunde sein Material innerhalb dieser Frist noch exportieren kann; oder (c) spätestens 12 Monate nach der letzten Aufnahme, falls weder (a) noch (b) eingetreten sind.
(4) Re-Assembly. Eine Re-Assemblierung vor Abnahme ist inbegriffen (bei gebuchtem Concierge-Launch auch nach Abnahme). Jede weitere sowie Änderungen nach Abnahme sind gesonderte Einzelfall-Leistungen nach Aufwand und nur möglich, solange das Material noch verfügbar ist oder vom Kunden bereitgestellt wird.
Wir löschen deine Aufnahmen nicht einfach nach X Tagen. Erst wenn dein Kurs abgenommen ist und du dein Paket heruntergeladen hast (dann nach 14 Tagen Puffer), bei Vertragsende (30 Tage), oder spätestens nach 12 Monaten Inaktivität. Vorher erinnern wir dich immer.
(1) Die Auslieferung an Endkunden erfolgt über einen externen MoR des Kunden (z. B. Digistore24, CopeCart, ablefy). Im Preis enthalten ist die Bereitstellung des Bundles zum Self-Download. Optional richtet Dozento den Kurs gegen Aufpreis technisch auf der gewählten Plattform ein (Concierge-Launch); Vertragspartner der Endkunden bleibt in jedem Fall der Kunde.
(2) Die produzierte Landingpage wird von Dozento gehostet (optional über eine Kunden-Domain via CNAME), solange der Betriebsbeitrag läuft (§ 10a); die Inklusivmonate sind im Systempreis enthalten.
(3) Endet der Betriebsbeitrag, erhält der Kunde die Exporte nach § 10a Abs. 4 einschließlich der Source-Files der Landingpage. Ein Hosting über das Ende des Betriebsbeitrags hinaus ist nicht geschuldet.
Verkauft wird über deinen Zahlungsanbieter. Deine Landingpage hosten wir, solange dein Betriebsbeitrag läuft, die ersten Monate sind im Preis drin. Kündigst du den Betrieb, bekommst du alle Dateien mit, auch die Landingpage selbst.
(1) Gegenstand. Gegen den Betriebsbeitrag betreibt Dozento nach Go-Live die laufende Infrastruktur des Systems weiter: Hosting von Landingpage, Danke- und OTO-Seite, Anbindung einer Custom Domain, E-Mail-Engine einschließlich Versand, Betrieb der Verkaufs-Webhooks mit Zustellprotokoll, Zugang zum Verkaufs-Dashboard sowie Storage im Rahmen des Löschmodells (§ 9). Es handelt sich um eine Infrastrukturleistung; individuelle Betreuungs- oder Beratungsstunden sind nicht enthalten.
(2) Beginn, Inklusivmonate, Höhe. Der Betriebsbeitrag beginnt mit dem Go-Live. Die ersten 3 Monate sind im Systempreis enthalten (Launch-System und Launch-Partner-Konditionen: 12 Monate). Die Inklusivmonate verlängern sich um den Vollzahlungsbonus (§ 12a Abs. 1a: drei Monate) und um den Empfehlungsvorteil (§ 16b, Anlage A: ein bis drei Monate je nach Stufe des Empfehlenden); mehrere Verlängerungen werden zusammengerechnet. Danach beträgt er 79 € netto pro Monat oder, bei Jahreszahlung, 790 € netto pro Jahr (Anlage A). Der Kunde wählt monatliche oder jährliche Zahlweise. Dozento erinnert den Kunden spätestens 30 Tage vor Ablauf der Inklusivmonate in Textform an den Beginn der Zahlungspflicht; der Kunde kann bis zum Ablauf der Inklusivmonate mit Wirkung zu deren Ende kündigen, ohne dass ein Betriebsbeitrag anfällt.
(3) Laufzeit & Kündigung. Der Betriebsbeitrag ist ein Dauerschuldverhältnis auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit. Der Kunde kann ihn jederzeit in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen; bei Jahreszahlung wirkt die ordentliche Kündigung zum Ende des bezahlten Jahres. Dozento kann in Textform mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen; ein bei Jahreszahlung vorausgezahlter Betrag wird in diesem Fall zeitanteilig erstattet. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt; kündigt der Kunde berechtigt aus wichtigem Grund, wird ein vorausgezahlter Jahresbetrag ebenfalls zeitanteilig erstattet.
(4) Folgen der Kündigung. Vor Wirksamwerden der Kündigung stellt Dozento dem Kunden auf Wunsch bereit: (a) einen Material-ZIP-Export, (b) einen eigenständigen Website-Export der Landingpage und (c) die Video-Downloads. Nach Ablauf einer Übergangsfrist von 30 Tagen ab Wirksamwerden der Kündigung schaltet Dozento die gehosteten Seiten und die E-Mail-Funktionen ab und gibt die Custom Domain frei.
(5) Keine Berührung des Löschmodells. Die Kündigung des Betriebsbeitrags ändert die vertraglich gebundenen Speicher- und Löschfristen aus § 9 nicht. Roh-Aufnahmen und Bundle werden weiterhin ausschließlich nach § 9 gelöscht; der Betriebsbeitrag und dessen Beendigung sind hierfür ohne Bedeutung.
(6) Preisanpassung. Dozento ist berechtigt und bei gesunkenen Kosten verpflichtet, den Betriebsbeitrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) an die Entwicklung der Kosten anzupassen, die für seine Berechnung maßgeblich sind. Maßgeblich sind: (a) Kosten für Hosting, Server und Speicher, (b) Kosten der eingebundenen Drittanbieter-Dienste (insbesondere E-Mail-Versand, Domain- und Zertifikatsdienste) und (c) hoheitlich auferlegte Abgaben. Steigerungen bei einem Kostenelement werden mit Senkungen bei anderen verrechnet; eine Erhöhung des Gewinnanteils durch die Anpassung ist ausgeschlossen. Anpassungen erfolgen höchstens einmal je zwölf Monate, frühestens zwölf Monate nach Beginn der Zahlungspflicht, und sind je Anpassung auf höchstens 10 % des zuletzt geltenden Betrags begrenzt. Dozento teilt die Anpassung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit und nennt den Anlass. Bei einer Erhöhung kann der Kunde bis zum Wirksamwerden in Textform auf diesen Zeitpunkt kündigen (Sonderkündigungsrecht); darauf weist Dozento in der Mitteilung hin. Ein vorausgezahlter Jahresbetrag bleibt für das bezahlte Jahr unverändert.
(7) Verfügbarkeit. Dozento stellt die gehosteten Seiten mit einer Verfügbarkeit von mindestens 98 % im Jahresmittel bereit. Nicht als Ausfall zählen: angekündigte Wartungsarbeiten, höhere Gewalt, Störungen bei Diensten außerhalb des Einflussbereichs von Dozento (insbesondere Zahlungsanbieter, Domain-Registrar und DNS-Einstellungen des Kunden) sowie vom Kunden verursachte Störungen. Wird die Verfügbarkeit unterschritten, mindert sich der Betriebsbeitrag für den betroffenen Zeitraum anteilig; weitergehende Ansprüche richten sich nach § 12.
(8) Zahlungsverzug. Gerät der Kunde mit dem Betriebsbeitrag in Verzug, kann Dozento nach Mahnung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen die Leistungen nach Abs. 1 vorübergehend sperren; die Zahlungspflicht besteht während der Sperre fort. Ist der Kunde mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, kann Dozento außerordentlich kündigen; Abs. 4 (Export, Übergangsfrist) gilt entsprechend. Das Löschmodell (§ 9) bleibt auch in diesem Fall unberührt.
Nach dem Go-Live läuft deine Verkaufsmaschine weiter: Seiten, Domain, E-Mails, Webhooks, Dashboard, Speicher. Die ersten 3 Monate sind schon bezahlt (beim Launch-System 12). Zahlst du beim Festpreis alles zum Start, kommen 3 Monate dazu, über eine Empfehlung weitere 2; das addiert sich. Danach kostet der Betrieb 79 € im Monat oder 790 € im Jahr. Du kannst jederzeit zum Monatsende kündigen und bekommst deine Sachen als Export mit. Den Preis dürfen wir nur anpassen, wenn sich unsere eigenen Kosten ändern, höchstens einmal im Jahr und höchstens um 10 %. Wir sagen dir das sechs Wochen vorher, und du kannst dann sofort kündigen. Sinken unsere Kosten, sinkt auch dein Preis. Wichtig: Kündigen ändert nichts an unseren Lösch-Regeln aus § 9, die laufen unabhängig weiter.
(1) Leistungsumfang. Als optionaler Baustein (im Launch-System enthalten, für die übrigen Systeme gegen Aufpreis gemäß Anlage A) richtet Dozento die Werbekampagne einmalig ein: Wahl des Werbekanals anhand des Recherche-Berichts, Einrichtung des Werbekontos, Tracking-Setup (Pixel bzw. Google Tag, Conversions API, GA4), rechtskonformes Consent-Setup auf der Landingpage, Kampagnenaufbau (Retargeting bzw. Themen- und Markensuche), vier Anzeigen aus vorhandenem Kursmaterial, vier Wochen Anlaufbegleitung bis zur stabilen Ausspielung sowie ein Übergabe-Call mit schriftlicher Kurzanleitung.
(2) Abgrenzung. Die Ads-Einrichtung ist eine einmalige Leistung mit Übergabe, ohne laufende Betreuung. Nach der Übergabe führt der Kunde die Kampagne selbst; Werbekonto, Zielgruppen und Daten gehören ihm. Das Werbebudget trägt der Kunde und zahlt es direkt an die Werbeplattform; es ist nicht Teil der Vergütung von Dozento. Eine laufende Kampagnenbetreuung ist nicht geschuldet und nur auf gesonderte Vereinbarung erhältlich.
Wir richten deine Werbung einmal komplett ein und übergeben sie dir, danach läuft sie in deinem eigenen Konto. Das Werbebudget zahlst du selbst direkt an die Plattform. Eine dauerhafte Betreuung ist nicht dabei, die gibt es nur extra.
(1) Kein Widerrufsrecht. Da der Kunde Unternehmer ist, besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht.
(2) Storno-Staffel. Bei Stornierung durch den Kunden vor Abnahme wird der bis dahin erbrachte Produktionsfortschritt nach folgender Staffel des Systempreises vergütet: (a) vor Produktionsstart 0 %, (b) ab Produktionsstart bis vor Beginn der finalen Produktions-/Assembling-Phase 50 %, (c) ab Beginn der finalen Produktions-/Assembling-Phase 100 %. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der tatsächliche Aufwand Dozentos wesentlich geringer war; Dozento bleibt der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten. Hat der Kunde den Systempreis im Wege der Vollzahlung (§ 12a Abs. 1a) bereits vollständig geleistet, erstattet Dozento den Teil, der über die nach der Staffel geschuldete Vergütung hinausgeht, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Stornierung. Der Vollzahlungsbonus entfällt in diesem Fall, da ohne Go-Live kein Betriebsbeitrag entsteht. § 648 BGB bleibt unberührt.
(3) Außerordentliche Kündigung. Beide Parteien können aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei erheblichem Vertragsbruch trotz Fristsetzung, anhaltendem Mitwirkungsverzug (§ 11a Abs. 2), Insolvenz oder rechtswidriger Nutzung der Leistungen.
(4) Die Revenue-Share-Phase endet mit dem Endereignis (§ 7 Abs. 3); eine ordentliche Kündigung der laufenden Beteiligung ist nicht vorgesehen, da sie cap- und fristbegrenzt ist. Der Betriebsbeitrag ist hiervon unabhängig und gesondert nach § 10a Abs. 3 kündbar.
Als Firma hast du kein 14-Tage-Widerrufsrecht. Brichst du die Produktion ab, zahlst du nur den bis dahin geleisteten Aufwand, nicht alles. Hast du alles im Voraus gezahlt, bekommst du den Rest innerhalb von 14 Tagen zurück. Aus wichtigem Grund können beide Seiten kündigen.
(1) Abhängigkeit von KI-Anbietern. Die Produktion nutzt Drittanbieter-KI (z. B. kie.ai, ElevenLabs). Dozento übernimmt keine Garantie für deren ununterbrochene Verfügbarkeit oder gleichbleibende Modellqualität und ist berechtigt, eingesetzte Modelle/Anbieter zu wechseln, sofern die geschuldete Leistung dadurch nicht verschlechtert wird. Ausfälle von Drittanbieter-KI gelten als höhere Gewalt (§ 19), soweit sie außerhalb der Kontrolle Dozentos liegen.
(2) Mitwirkungs-/Annahmeverzug. Liefert der Kunde erforderliche Beiträge oder Freigaben trotz Erinnerung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen, kann Dozento Fristen verlängern und das Projekt pausieren. Bleibt der Kunde insgesamt 60 Kalendertage ohne erforderliche Mitwirkung, kann Dozento das Projekt nach erneuter Ankündigung beenden und den bis dahin geleisteten Aufwand abrechnen (§ 11 Abs. 2).
Wir arbeiten mit KI-Diensten anderer Anbieter: fällt einer aus oder ändert sich, dürfen wir wechseln, ohne dass deine Qualität leidet. Wenn du uns aber wochenlang nicht zulieferst, dürfen wir pausieren und (nach 60 Tagen Stillstand) das Projekt beenden und den Aufwand abrechnen.
(1) Gewährleistung. Dozento erbringt die Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt; bei Mängeln gelten §§ 633 ff. BGB. Eine Garantie für bestimmte Umsätze, Conversion-Raten oder wirtschaftliche Ergebnisse wird ausdrücklich nicht übernommen.
(2) Unbegrenzte Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei Übernahme einer Garantie.
(3) Begrenzte Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit: nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, begrenzt auf den bei Vertragsschluss vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine betragsmäßige Unterschreitung dieses vorhersehbaren Schadens durch einen festen Höchstbetrag findet nicht statt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen Dozentos.
Wir liefern saubere Arbeit, versprechen aber keine Verkaufszahlen, die hängen von deinem Markt und Marketing ab. Bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit und bei Personenschäden haften wir unbegrenzt. Bei normalen Fehlern haften wir für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, fair und ohne künstlichen Mini-Deckel wie bei großen US-Plattformen.
(1) Da Vertragspartner eine US-Gesellschaft ist, schützt Dozento die Vorleistung des Kunden durch Meilenstein-/Teilzahlung: Im Regelfall wird der Systempreis in zwei Tranchen fällig, sodass keine vollständige Vorkasse ohne Gegenleistung anfällt: 50 % zum Produktionsstart (Bezahlschranke, § 6) und 50 % mit der Abnahme (§ 5). Bei Zahlweg B wird der Startpreis in voller Höhe zum Produktionsstart fällig (§ 6 Abs. 1a); der Schutz vor voller Vorkasse ergibt sich hier daraus, dass die weitere Vergütung erst nach Live-Gang und nur erfolgsabhängig entsteht. Eine abweichende Ratenzahlung kann in Anlage A vereinbart werden. Gilt das Werk nach § 5 als abgenommen, wird die zweite Tranche zu diesem Zeitpunkt fällig; im Fall der Stornierung richtet sich die Vergütung nach § 11 Abs. 2 und wird mit Zugang der Stornierung fällig.
(1a) Vollzahlung (Wahlrecht bei Zahlweg A). Abweichend von Abs. 1 kann der Kunde bei Zahlweg A bei Vertragsschluss wählen, den Systempreis in voller Höhe zum Produktionsstart zu zahlen (Vollzahlung). Mit dieser Wahl verzichtet der Kunde auf den Schutz durch Teilzahlung nach Abs. 1 Satz 1 und leistet den gesamten Systempreis, bevor das Werk abgenommen ist; die Sicherung der Zwischenstände nach Abs. 2 und die Erstattung bei Stornierung nach § 11 Abs. 2 bleiben ihm erhalten. Als Ausgleich verlängern sich die Inklusivmonate des Betriebsbeitrags (§ 10a Abs. 2) um drei Monate (Vollzahlungsbonus, Anlage A). Der Vollzahlungsbonus setzt voraus, dass der gesamte Systempreis bis zum Produktionsstart tatsächlich eingegangen ist. Geht bis dahin nur ein Teil ein, wird der Auftrag als Teilzahlung nach Abs. 1 behandelt: Der Vollzahlungsbonus entfällt, und der Restbetrag wird mit der Abnahme fällig. Der Systempreis bleibt unverändert; ein Preisnachlass ist mit der Vollzahlung nicht verbunden, sodass Upgrade (§ 6 Abs. 1b), Bestandskunden-Rabatt, Launch-Partner-Preise und der Wertausgleich nach § 16a Abs. 4 unberührt bleiben. Der Vollzahlungsbonus ist ein Vorteil der Zahlungsart und keine Vergünstigung im Sinne von § 16a Abs. 4 oder des Empfehlungsvorteils (§ 16b, Anlage A); er ist mit Launch-Partner-Konditionen, dem Bestandskunden-Rabatt und dem Empfehlungsvorteil kombinierbar. Bei Zahlweg B steht die Vollzahlung nicht zur Wahl, weil der Startpreis dort ohnehin vollständig zum Produktionsstart fällig ist. Kommt es nicht zum Go-Live, entfällt der Vollzahlungsbonus.
(2) Auf Wunsch des Kunden sichert Dozento die bis dahin erstellten Source-Files in einem dem Kunden zugänglichen Speicher, sodass der Kunde bei Leistungsstörung Zugriff auf den Zwischenstand erhält.
Im Standard zahlst du nicht alles im Voraus an eine US-Firma, sondern in zwei Schritten passend zum Fortschritt. Willst du beim Festpreis lieber alles auf einmal zum Start zahlen, kannst du das wählen: Der Preis bleibt gleich, und du bekommst dafür 3 Monate Betrieb zusätzlich inklusive. Das gilt, wenn das Geld zum Start wirklich komplett da ist; kommt nur ein Teil, läuft es wie im Standard in zwei Schritten und ohne Bonus. Auf Wunsch sichern wir dir die bisher erstellten Dateien, damit du nie mit leeren Händen dastehst.
(1) Der Kunde stellt Dozento von Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass von ihm gelieferte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Marken, Daten, Aufnahmen Dritter) Rechte Dritter verletzen oder erforderliche Einwilligungen (§§ 22 f. KUG, Art. 6 DSGVO) fehlen, vorbehaltlich der Haftungsbegrenzung des § 12.
(2) Der Kunde stellt Dozento ferner frei von Ansprüchen wegen fernunterrichts-, wettbewerbs-, verbraucher-, telemedien-, marken- oder persönlichkeitsrechtlicher Pflichten im Verhältnis zu seinen Endkunden (insbesondere FernUSG, UWG, TTDSG/DDG), da diese Pflichten ausschließlich den Kunden als Anbieter treffen.
(3) Carve-out. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Schaden auf von Dozento erstellten Landingpage-/Funnel-/Werbetexten mit rechtlich problematischen Aussagen beruht, die Dozento dem Kunden ohne erkennbaren Risiko-Hinweis zur Freigabe vorgelegt hat.
Für deine Inhalte und die Pflichten gegenüber deinen Endkunden (z. B. Widerruf, Impressum, FernUSG-Hinweise) bist du verantwortlich und schützt uns davor. Umgekehrt: Wenn wir dir einen riskanten Werbe-Claim ohne Warnung untergeschoben haben, gilt das nicht.
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich (Geschäftsgeheimnisse i.S.d. GeschGehG).
(2) Der Kunde unterlässt es, die Produktionstechnologie Dozentos (Plattform, Software, Pipeline, Backend, Studio-UI, Prompts, Screenshots, Screen-Recordings) öffentlich zu präsentieren oder Dritten zugänglich zu machen, sowohl während der Zusammenarbeit als auch in einer nicht-öffentlichen Beta-Phase. Erlaubt bleibt die Nennung des fertigen Kursprodukts als eigenes Werk.
(3) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Abs. 2 wird eine Vertragsstrafe von 3.000 € fällig (bei mehreren Verstößen kumulierbar); weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Du darfst den fertigen Kurs stolz als deinen zeigen, aber nicht unsere Produktions-Technik (Tool, Prompts, Backend) öffentlich machen, solange sie noch nicht öffentlich ist. Verstoß kostet 3.000 € pro Fall.
(1) Soweit Dozento im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt die Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (Anlage C). Endkundendaten gelangen regulär nicht zu Dozento; Verkaufsereignisse werden vor Persistierung serverseitig pseudonymisiert.
(2) EU-Vertreter. Dozento hat einen Vertreter in der Europäischen Union nach Art. 27 DSGVO benannt (DataRep). Diese Pflicht besteht auch nach einem Trägergesellschafts-Übergang fort, solange die Trägergesellschaft außerhalb der EU sitzt (US und UK sind EU-Drittländer; eine Angemessenheitsentscheidung erlaubt nur den Datentransfer, befreit aber nicht von Art. 27).
(3) Drittlandtransfers. Transfers in Drittländer werden über Standardvertragsklauseln (SCC) bzw., soweit zertifiziert, das EU-US Data Privacy Framework abgesichert (Subprozessoren-Liste mit Transfer-Mittel je Anbieter: Anlage D). Gegenüber dem KI-Bilddienst (China-Bezug) werden keine personenbezogenen Daten übertragen (serverseitiger PII-Filter); SCC/TIA dienen als zusätzliche Absicherung.
(4) Transkription. Für die automatische Sprache-zu-Text-Verarbeitung von Aufnahmen setzt Dozento AssemblyAI, Inc. als Auftragsverarbeiter ein. Die Verarbeitung erfolgt über deren EU-Endpoint (Rechenzentrum Dublin, Irland); die Daten verlassen die EU nicht; eine Drittlandübermittlung findet insoweit nicht statt. Das Training mit Kundendaten ist deaktiviert (Opt-out), und die Transkripte werden nach der Verarbeitung gelöscht. Es gilt der einbezogene Auftragsverarbeitungsvertrag von AssemblyAI (SCC als zusätzliche Absicherung).
(5) Datenportabilität. Auf Anforderung erhält der Kunde innerhalb von 30 Tagen einen vollständigen Export der ihn betreffenden Projektdaten.
Daten deiner Endkunden kommen normalerweise gar nicht zu uns. Die Sprache-zu-Text-Umwandlung läuft über AssemblyAI in der EU (Dublin), ohne Training, mit Löschung danach. Wir haben einen EU-Datenschutz-Vertreter. An den China-Bilddienst gehen keine Personendaten. Details im AVV (Anlage C).
(1) Dozento darf das fertige Kursprodukt sowie Name/Logo des Kunden als Referenz nennen und in eigenen Marketing-Kanälen zeigen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen (Opt-out); der Widerspruch löst keine Vertragsstrafe aus und berührt die Konditionen nicht. Für Launch-Partner gilt vorrangig § 16a: Dort ist die Referenznutzung vertragliche Gegenleistung für die vergünstigten Konditionen, und Widerruf sowie dessen Folgen richten sich ausschließlich nach § 16a Abs. 3 und 4.
(2) Stellt der Kunde ein Testimonial/eine Rezension bereit, geschieht dies transparent unter Hinweis auf den etwaigen Vergünstigungs-Kontext (BGH I ZR 35/23).
(3) Asset-Lizenzkette. Dozento sichert zu, dass die in den Kurs eingebetteten generierten Assets (z. B. KI-Musik, Soundeffekte, Schriftarten) für die vertragsgemäße kommerzielle Nutzung durch den Kunden lizenziert sind.
Wir würden deinen Kurs gern als Referenz zeigen, du kannst das aber jederzeit abschalten, ohne Nachteil. Und: Musik, Sounds und Fonts in deinem Kurs sind sauber für deine kommerzielle Nutzung lizenziert.
(1) Programm & Vergünstigung. Das Launch-Partner-Programm ist ein mengenmäßig limitiertes Angebot (aktuell 10 Plätze) mit vergünstigten Systempreisen und verlängerter Betriebsbeitrag-Inklusivzeit (Anlage A). Die Aufnahme steht im Ermessen von Dozento; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(2) Gegenleistungen des Partners (Mitwirkungspflichten). Als Gegenleistung für die vergünstigten Konditionen schuldet der Partner: (a) einen Ergebnis-Case mit echten Zahlen zur Veröffentlichung, fällig 90 Tage nach Go-Live; (b) ein Video-Testimonial; (c) Referenzierbarkeit (Nennung von Name und Logo als Referenzkunde); (d) zwei Feedback-Gespräche. Fälligkeiten und Umfang im Einzelnen in Anlage A. Die Gegenleistung (a) ist erbracht, wenn der Partner seine Verkaufs- und Ergebniszahlen wahrheitsgemäß offenlegt und an der Erstellung des Case mitwirkt; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet. Ob und in welcher Form Dozento den Case veröffentlicht, entscheidet Dozento.
(3) Nutzungsrechte an Case, Testimonial, Name/Logo. Der Partner räumt Dozento das einfache, räumlich unbeschränkte Recht ein, den Ergebnis-Case, das Testimonial sowie Name und Logo zu Marketing- und Referenzzwecken für Dozento zu nutzen (Website, Landingpages, Social Media, bezahlte Anzeigen, Vertriebsunterlagen, Präsentationen), einschließlich Kürzungen und formatbedingter Anpassungen. Aussagen werden nicht sinnentstellend bearbeitet; Zahlen aus dem Case gibt der Partner vor der Veröffentlichung in Textform frei. Das Recht gilt unbefristet. Der Partner kann es in Textform mit einer Frist von 30 Tagen für die Zukunft widerrufen, aus wichtigem Grund (insbesondere bei berechtigten persönlichkeitsrechtlichen Interessen) jederzeit. Dozento entfernt die Inhalte dann aus den selbst gesteuerten Kanälen und stoppt laufende Anzeigen; bereits verbreitete Materialien (z. B. versandte Unterlagen, Beiträge Dritter) müssen nicht zurückgerufen werden. Widerruft der Partner ohne wichtigen Grund vor Ablauf von 24 Monaten ab erstmaliger Veröffentlichung, gilt die betroffene Gegenleistung für die verbleibende Zeit als nicht erbracht; Abs. 4 gilt dann zeitanteilig. Datenschutz: Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Bild- und Tonaufnahmen des Partners ist die Erfüllung dieser Vereinbarung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Wirken weitere Personen mit (z. B. Mitarbeitende oder Kunden des Partners), holt der Partner deren Einwilligung ein und weist sie auf Verlangen nach.
(4) Nichterfüllung der Gegenleistung (Wertausgleich). Erbringt der Partner eine geschuldete Gegenleistung trotz einer in Textform gesetzten Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht, kann Dozento den auf die entfallene Gegenleistung entfallenden anteiligen Differenzbetrag nachberechnen. Das gilt nicht, soweit der Partner die Nichterbringung nicht zu vertreten hat, insbesondere wenn sie auf einer Verzögerung durch Dozento beruht. Maßgeblich ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Launch-Partner-Preis und dem regulären Listenpreis des gebuchten Systems. Nach einem Upgrade (§ 6 Abs. 1b) bemisst sich der Unterschiedsbetrag am Funnel-System und umfasst auch eine beim Upgrade erhaltene Vergünstigung. In jedem Fall ist er auf die Vergünstigung begrenzt, die der Partner gegenüber den Listenpreisen tatsächlich erhalten hat; bereits nachberechnete Beträge werden angerechnet. Der Unterschiedsbetrag verteilt sich auf die Gegenleistungen nach Abs. 2 wie folgt: (a) Ergebnis-Case 50 %, (b) Video-Testimonial 25 %, (c) Referenzierbarkeit 15 %, (d) Feedback-Gespräche 10 %. Die Nachberechnung ist der Höhe nach auf diesen Unterschiedsbetrag begrenzt; sie gleicht lediglich den entfallenen Gegenwert der Vergünstigung aus und ist keine Vertragsstrafe. Dem Partner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der entfallene Wert wesentlich geringer war.
Als Launch-Partner bekommst du deutlich günstigere Preise und 12 statt 3 Freimonate Betrieb. Dafür lieferst du nach 90 Tagen einen Ergebnis-Case mit echten Zahlen, ein kurzes Video-Testimonial, die Erlaubnis, dich als Referenz zu nennen, und zwei Feedback-Gespräche. Beim Case zählt, dass du deine echten Zahlen offenlegst und mitmachst, einen bestimmten Verkaufserfolg schuldest du nicht. Die Erlaubnis, dich zu zeigen, kannst du mit 30 Tagen Frist zurückziehen, bei einem wichtigen Grund sofort und ohne Folgen. Ziehst du sie ohne wichtigen Grund in den ersten 24 Monaten zurück, wird der Rabatt-Anteil dafür zeitanteilig fällig. Lieferst du eine Gegenleistung auch nach 14 Tagen Nachfrist nicht, berechnen wir nur den dafür gewährten Rabatt-Anteil nach: Case 50 %, Testimonial 25 %, Referenz 15 %, Feedback-Gespräche 10 % des Rabatts. Beispiel Funnel-System: Der Rabatt beträgt 1.500 €, fehlt der Case, werden 750 € fällig. Das gilt auch nach einem Upgrade: Es zählt immer nur der Rabatt, den du wirklich bekommen hast. Mehr als den Rabatt kannst du nie verlieren, und es ist keine Strafe, sondern nur der Ausgleich für die entfallene Leistung.
(1) Programm. Dozento betreibt ein Empfehlungsprogramm, an dem registrierte Kunden und von Dozento zugelassene Partner (jeweils Unternehmer) freiwillig teilnehmen können. Die Teilnahme wird im Konto aktiviert; es gelten die Teilnahmebedingungen in Anlage E (abrufbar unter dozento.com/agb/anlage-e). Für einzelne Partner können abweichende Konditionen in Textform vereinbart werden. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
(2) Zuordnung. Registriert sich ein Kunde über einen Empfehlungslink oder unter Angabe eines Empfehlungscodes, ordnet Dozento das Konto dem empfehlenden Teilnehmer zu und vergütet diesem eine Provision nach Anlage E. Die Zuordnung hat für den geworbenen Kunden keine Nachteile: Preise, Leistungen und Konditionen nach Anlage A bleiben unverändert; ein etwaiger Empfehlungsvorteil ist in Anlage A ausgewiesen.
(3) Daten. Der empfehlende Teilnehmer erhält keine personenbezogenen Daten des geworbenen Kunden, sondern ausschließlich Statusangaben ohne Namen (Registrierung, Beauftragung, Provisionsbetrag). Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
(4) Keine Vertretung. Teilnehmer sind nicht berechtigt, Dozento zu vertreten, Erklärungen für Dozento abzugeben oder Konditionen zuzusagen. Aussagen von Teilnehmern sind nicht Teil des Vertrags zwischen Dozento und dem geworbenen Kunden.
(5) Änderung und Beendigung. Dozento kann das Programm mit einer Frist von 30 Tagen in Textform ändern oder beenden. Bis dahin entstandene Provisionsansprüche bleiben bestehen.
Wenn dich jemand empfiehlt, zahlst du keinen Cent mehr und bekommst nichts weniger. Der Empfehlende sieht nur, dass sich jemand registriert und etwas beauftragt hat, nicht wer. Was er dir verspricht, gilt nicht als Zusage von uns. Mitmachen kannst du selbst auch: einmal im Konto aktivieren, die Teilnahmebedingungen (Anlage E) bestätigen, Link teilen.
(1) Vertragspartner ist die DOZENTO LLC (Wyoming, USA).
(2) Übertragung & Nicht-Verschlechterung. Dozento darf das Vertragsverhältnis auf eine andere Trägergesellschaft der Marke Dozento übertragen; dabei ändern sich Konditionen, Leistungen oder Pflichten nicht, und der Datenschutz-Standard (EU-Vertreter, SCC/Adequacy) wird nicht verschlechtert. Eine Übertragung wird mit einer Übergangs-Anzeige in Textform mitgeteilt; der Kunde stimmt ihr bereits jetzt zu, soweit sie ihn nicht benachteiligt.
Dein Vertragspartner ist die DOZENTO LLC (Wyoming). Sollte die Marke Dozento später von einer anderen Gesellschaft betrieben werden, übernimmt diese, ohne dass sich für dich irgendetwas verschlechtert. Wir sagen dir vorher Bescheid.
(1) Dozento kann diese AGB für künftige Aufträge jederzeit ändern.
(2) Für bestehende Verträge teilt Dozento Änderungen mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann widersprechen; widerspricht er fristgerecht, gilt für sein Vertragsverhältnis die bisherige Fassung fort.
(3) Harter Carve-out. Die wirtschaftlichen Kern-Konditionen laufender Aufträge, insbesondere Systempreis, Zahlweg, Revenue-Share-Satz, Hard-Cap und Maxfrist, bleiben von Änderungen unberührt. Änderungen sind nur zulässig, soweit sie regulatorisch oder technisch erforderlich sind oder den Kunden nicht benachteiligen. Die Anpassung des laufenden Betriebsbeitrags richtet sich ausschließlich nach § 10a Abs. 6 und ist keine Änderung im Sinne dieses Paragrafen.
Wir können die AGB anpassen, aber niemals rückwirkend deine Konditionen verschlechtern (Prozentsatz, Obergrenze, Frist bleiben fix). Bei Änderungen an laufenden Verträgen hast du 30 Tage Vorlauf und ein Widerspruchsrecht.
(1) Anwendbares Recht. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Eskalation vor Klage. Bei Streitigkeiten suchen die Parteien zunächst eine gütliche Einigung; auf Verlangen einer Partei findet vor Klageerhebung ein Mediations-/Schlichtungsversuch statt. Das Recht auf einstweiligen Rechtsschutz bleibt unberührt.
(3) Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main (Art. 25 Brüssel-Ia-VO; ergänzend § 38 Abs. 2 ZPO).
(4) Form. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform; das gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
(5) Abtretung. Dozento darf Rechte und Pflichten auf die Trägergesellschaft (§ 17) übertragen; im Übrigen ist Abtretung nur mit Zustimmung der anderen Partei zulässig.
(6) Höhere Gewalt. Bei Ereignissen außerhalb zumutbarer Kontrolle (einschließlich Ausfall von Drittanbieter-KI/-Infrastruktur, § 11a) ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer des Ereignisses.
(7) Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht, Gericht ist Frankfurt (für dich erreichbar, nicht Wyoming). Bei Streit reden wir erst und gehen nicht sofort vor Gericht. Wird eine Klausel ungültig, kippt nicht der ganze Vertrag.
Diese AGB werden nicht gesondert unterschrieben. Sie werden Vertragsbestandteil, indem der Kunde im Angebots- bzw. Bestellprozess ihre Geltung bestätigt (z. B. durch Bestätigung „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie" mit Verweis auf diese Fassung). Die individuellen Vertragsdaten und die Unterschrift, soweit eine solche erfolgt, gehören in den jeweiligen Auftrag / das Angebot nebst Konditionen-Anlage A.
Fassung: v1.6 · Stand: 2026-10-28 · Abrufbar unter: dozento.com/agb. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung; Änderungen für bestehende Verträge richten sich nach § 18.